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Ihr Team der
Kanzlei Siebold & Treydte

Vertragsrecht



Der Handschlag gilt auch heute noch als Vertragsschluss. Doch häufig können derartige Handschläge nicht komplexe Sachverhalte abdecken. Daher empfiehlt es sich auch hier im Vorfeld eines Vertagsabschlusses die Rechtsanwälte Siebold & Treydte zur rechtsicheren Gestaltung eines Vetrages zu kontaktieren.

Sie wollen einen Vertrag erstellt oder überprüft haben, dann kontaktieren Sie die Rechtsanwälte Siebold & Treydte: