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Ihr Team der
Kanzlei Siebold & Treydte

Verwaltungsrecht



Verwaltungsrecht umfasst Bescheide von staatlicher Stelle an den Bürger. Solche Bescheide sind meist mit Pflichten für den Bürger verbunden, ohne dass dieser hierfür eine entsprechende Gegenleistung erhält. Oft sind derartige Pflichten des Bürgers zu denen er von staatlicher Stelle aufgefordert wird, bei Nichtbeachtung noch mit empflichen Konsequenzen verbunden.

Rechtliche Hilfe erhalten Sie bei derartigen oder ähnlich gelagerten Fällen von den Rechtsanwälten Siebold & Treydte: