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Ihr Team der
Kanzlei Siebold & Treydte
Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen oder Sie wurden Opfer eines Verbrechens. In beiden Fällen ist eine Vertretung durch die Rechtsanwälte Siebold & Treydte angeraten, da in Fragen des Strafrechtes nur mit Hilfe eins Anwaltes Ihre Interessen vertreten werden können. Als Opfer wollen Sie den Täter gerecht bestraft wissen und den Schaden wieder ausgeglichen bekommen. Als Beschuldigter ist es nicht einfach ohne Beistand den tatsächlichen Sachverhalt objektiv zu erläutern. Auch Sie wollen gerecht behandelt werden. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass ein Angeklagter zwar das Recht hat zu lügen, ihm im Umkehrschluss vom Richter nicht gelaubt wird, wenn er die Wahrheit sagt.
Diese komplizierten Fragen beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte Siebold & Treydte: