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Ihr Team der
Kanzlei Siebold & Treydte
Als Arbeitnehmer haben Sie neben Pflichten auch Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Diese Rechte insbesondere bei Streitfällen im Einzelnen zu kennen, ist für einen Laien heutzutage fast nicht möglich. Doch gerade hier sind Fristen einzuhalten, wenn man Ansprüche oder Widersprüche einreichen will. Auch müssen Sie wissen, zu welcher Zeit Sie den richtigen Antrag zu stellen haben, wie z.B. die Anmahnung des Arbeitslohns oder die Einreichung der Kündigungsschutzklage. Ein erstes Gespäch mit uns kann Ihnen sehr weiterhelfen, um Ihr Recht zu bekommen.
Die Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen zur Verfügung:
Achtung: Bei Erhalt einer Kündigung beginnt eine dreiwöchige Ausschlussfrist zu laufen, innerhalb der die Kündigungsschutzklage einzureichen ist. Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung rechtswirksam, egal ob gerechtfertigt oder nicht.
Deshalb muss ich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung den Anwalt aufsuchen!