Erbrechtsfragen sind häufig der Auslöser für Familienstreitigkeiten. Dies geht manchmal soweit, dass einige Familienmitglieder über Jahre nicht mehr miteinander reden. Soweit muss es nicht kommen, wenn Sie bestimmte Fragen im Vorfeld abklären können. So werden Streitigkeiten vermieden und Ihr Wille wird geschehen.
Ob Sie Unterstützung bei Testamentfragen, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung benötigen - die Rechtsanwälte Siebold & Treydte sind Ihre kompetenten und geeigneten Ansprechpartner:
In welchem Fall ist es sinnvoll ein Testament zu errichten? Was habe ich zu beachten bei der Errichtung? Welche Arten von Testamenten gibt es? Was ist ein Ehegatten- oder „Berliner Testament“? Kann ich ein Testament selber errichten oder muss ich zum Notar? Wie kann ich sichergehen, dass mein letzter Wille eintritt? Kann man ein Testament irgendwo hinterlegen?
- Wofür soll Vorsorge getroffen werden und worauf kommt es überhaupt an?
- Was passiert, wenn mich plötzlich meine geistigen Kräfte verlassen?
- Was wird, wenn ich auf Hilfe anderer angewiesen bin?
- Wer entscheidet für mich?
- Wer verwaltet mein Geld, tätigt meine Bankgeschäfte?
- Wer regelt meine Wohnungsangelegenheiten, kümmert sich um Miete und Nebenkosten?
- Wer kümmert sich darum, überflüssige Verträge zu kündigen, wenn ich es auf Grund Geschäftsunfähigkeit nicht mehr kann?
- Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen?
- Wer entscheidet, ob ich in ein Heim komme, wenn es notwendig ist und in welches?
- Werde ich einfach so dahin vegetieren oder kümmert sich jemand um meine Interessen?
- Werde ich in Würde sterben oder wird man meinen Körper künstlich am Leben halten und damit unter Umständen auch die psychische Belastung für meine Angehörigen unnötig in die Länge ziehen
- Welche Rolle spielen Angehörige sowie der Ehegatte?
- Soll ich eine Vorsorgevollmacht errichten?
- Was passiert, wenn ich keine Vollmacht erstellt habe?
- Welche Form habe ich bei der Erstellung der Vollmacht zu beachten?
- Wie kann ich einem Missbrauch entgegen wirken?
- Wer kann eine Vollmacht oder Patientenverfügung erstellen?
- Wann wird aber eine Notarvollmacht erforderlich?
- Wo bewahre ich die Vollmacht auf? Gibt es die Möglichkeit der Registrierung?
- Wie kann ich die Vollmacht vernichten, wenn ich z. B. das Vertrauen in die benannte Person verloren habe?
- Wann wird sie notwendig?
- Welche Ziele hat eine Patientenverfügung?
- individuelle Festlegung medizinischer und begleitender Maßnahmen für den Fall der fehlenden Einwilligungsfähigkeit
- Berücksichtigung von Wertvorstellungen, vor allem aber von Hinweisen zur Einleitung, zum Umfang oder zur Beendigung bzw. Ablehnung von medizinischen Maßnahmen
- Möglichkeit, bestimmte Vorgaben für verschiedene persönliche Situationen zu machen, also für die Sterbephase oder den Fall einer unheilbaren Erkrankung
- Anschluss schwer wiegender ärztlicher Eingriffe wie etwa künstlicher Beatmung, künstlicher Ernährung, Organersatz oder Dialyse
- Festlegung eines Ansprechpartners, der durch entsprechende Bevollmächtigung anstelle des Patienten für die verschiedensten Lebenssituationen und für die Entscheidung über Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung steht.
- Wie wirksam ist eine Patientenverfügung und ist diese für den Arzt überhaupt rechtsverbindlich?
Was ist der Pflichtteilsanspruch? Ist er in jedem Fall zu gewähren oder gibt es Ausnahmen? Kann ich jemanden enterben und gleichzeitig diesem sein Pflichtteil entziehen? Wenn ja, wie geht das und was wird dafür vorausgesetzt? Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil?
- Geltendmachung
Ich wurde enterbt, habe ich einen Pflichtteilsanspruch? Wie hoch ist mein Anspruch? Was kann ich alles verlangen? Stehen mir Sachwerte zu? Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend? Gibt es eine Verjährung und wenn ja, was heißt das? Gegen wen habe ich meinen Anspruch zu richten?
- Abwehr
Muss ich in jedem Fall Pflichtteilsansprüche gewähren? Was muss ich alles herausgeben?
- Auskunftsanspruch
Ich weiß gar nicht, was der Verstorbene alles hinterlassen hat. Habe ich einen Anspruch auf Auskunft und wenn ja, gegen wen? In welchem Umfang habe ich umgekehrt Auskunft zu erteilen? Was ist mit Geldern oder Wertgegenständen, die kurz vor dem Tode noch den Besitzer gewechselt haben? Habe ich da auch einen Anspruch drauf?
- Geltendmachung
Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, werde aber von den Anderen außen vor gelassen. Wie mache ich meine Ansprüche geltend?
- Abwehr
- Auskunft
Die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft ignorieren mich. Habe ich einen Auskunftsanspruch und wenn ja, über was genau haben mir die Anderen Auskunft zu geben? Was wird mit Vermögenswerten (z.B. Gelder, Häuser, Grundstücke), die die Anderen bereits vor dem Tode erhalten haben? Habe ich darauf auch einen Anspruch?